Beschwerdegrund für einen Leser aus Zofingen war der Umstand, dass das «Zofinger Tagblatt» (ZT) eine Forderung nach einer Entschuldigung als unbegründet zurückgewiesen hatte.
Denn in einer «Bsetzistei»-Kolumne äusserte sich Oliver Schweizer, ZT-Redaktor, im Dezember 2023 in einem Satz ironisch über die Booster-Impfung.
«Der ironische Charakter einer Kolumne sei für das Publikum klar erkennbar gewesen, hält der Presserat fest», wie die Zeitung am Dienstag auf ihrer Website schrieb.
Der erboste Leser kritisierte, dass im Beitrag behauptet werde, dass jener Teil der Bevölkerung, der sich gegen Covid impfen liess, verminderte geistige Fähigkeiten habe.
Weil wissenschaftlich gesichert sei, dass die Impfung keine Hirnschäden verursache, verstosse der Beitrag gegen das Wahrheitsgebot der «Erklärung», so der Beschwerdeführer.
Der Presserat hält fest, dass die Kolumne für das Publikum klar als Kommentar erkennbar gewesen sei.
«Weil die Beschwerde unbegründet sei, trete der Presserat nicht darauf ein. Auf eine ausführliche Begründung verzichtete er», schreibt die Zeitung abschliessend.