Der Schweizer Presserat hat sich mit Beschwerden gegen die SDA, «20 Minuten Online» und «Tages-Anzeiger Online» befasst und eine Klage von Tierschützer Erwin Kessler wegen Wahrheitsverletzung nur teilweise gutgeheissen. Dieses Urteil veröffentlichte der Rat am Dienstag. Die SDA hat mit der falschen Zuordnung des Zitats «Von einem Tötungsdelikt sei man `meilenweit entfernt`» in ihrer Meldung vom 24. November 2010 die Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheit) verletzt. Dieser Teil der Beschwerde wurde vom Presserat entgegengenommen.
Darüber hinausgehend wurde die Beschwerde gegen die SDA abgewiesen. Die Klagen gegen die beiden Online-Dienste wurden abgelehnt, wie der Presserat weiter mitteilte, weil «20 Minuten Online» und «Tages-Anzeiger Online» die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigung) nicht verletzt haben.
Hintergrund dieser Beschwerde war: Am 24. November 2009, spätabends, verbreitete die Schweizerische Depeschenagentur eine Meldung über einen Strafprozess vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses habe einen 63-jährigen Tierhalter und Viehhändler aus dem Kanton Thurgau wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drohung zum Nachteil des Tierschützers Erwin Kessler verurteilt. Dieser habe den Hof des Tierhalters aufgesucht und den Stall betreten, um sich ein Bild von den Zuständen zu machen. «Als der Tierhalter den ungebetenen Besucher entdeckte, verprügelte er ihn unter anderem mit einer Peitsche. Dabei drohte der Tierhalter, Kessler das Genick zu brechen, ihn umzubringen und ihn in eine Jauchegrube zu werfen.»
Wenige Minuten nach der SDA-Meldung verbreitete «20 Minuten Online» die Nachricht unter dem Titel «Tierquäler peitschte Tierschützer aus» unverändert weiter. Am anderen Morgen, den 25. November 2009, übernahm auch die Onlineausgabe des «Tages-Anzeigers» die SDA-Meldung in leicht bearbeiteter Form. Der Titel lautete hier: «Weshalb Tierschützer Erwin Kessler im Thurgau Prügel einstecken musste». Zudem fügte die Website folgende Einleitung dazu: «Der Chef des Vereins gegen Tierfabriken betrat in Hefenhofen einen Bauernhof. Was dann folgte, führte nun zum Prozess vor dem Bezirksgericht Arbon.»
Dienstag
13.07.2010




