Medien dürfen auch über Ereignisse berichten, bei denen sie nicht vor Ort dabei sind, meint der Presserat. Er hatte über eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Gerichtsberichterstattung über den Strafprozess in der Affäre Aranda in der «Tribune de Genève» zu befinden.
Charles Poncet, einer der Verteidiger des Angeklagten, beschwerte sich beim Presserat über die Autorin des Berichts, welche darin vortäusche, sie sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen, obwohl dies nicht zutreffe. Und er stellte generell infrage, ob ein Medium über eine Gerichtsverhandlung berichten dürfe, ohne vor Ort anwesend zu sein.
Der Presserat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Medien häufig über Ereignisse - auch über Gerichtsentscheide - berichteten, bei denen sie nicht unmittelbar dabei seien. Beim beanstandeten Bericht deute einzig die Formulierung «en regardant le juge» auf eine Anwesenheit der Journalistin hin. Insgesamt wird die Leserschaft aber nach Auffassung des Presserats keineswegs dahingehend in die Irre geführt, die Gerichtsberichterstatterin sei an der Gerichtsverhandlung anwesend gewesen.