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Montag
22.12.2014

Medien / Publizistik

Am 31. Oktober 2013 berichtete die «Weltwoche» unter dem Titel «Geschäftsmodell: Kinderhandel» über Minderjährige, die von ihren Eltern an Roma-Sippen verkauft oder vermietet werden. Ausgehend von der Geschichte über das blonde Mädchen Maria, welches in einem Roma-Lager der griechischen Stadt Farsala aufgegriffen worden war und von seinen richtigen Eltern in Bulgarien an das Paar in Griechenland verkauft oder verschenkt worden sein soll, schrieben Philipp Gut und Lucien Scherrer, das Netzwerk der Kinderhändler-Sippen reiche von Osteuropa bis in die Schweiz.

Am 13. Dezember 2013 beschwerte sich Stéphane Laederich im Namen des Rroma Contact Point über den Artikel der «Weltwoche». Er machte eine Verletzung von Ziffer 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen und Entstellen der von anderen geäusserten Meinungen) geltend und von Ziffer 8 (Missachtung der Menschenwürde und Diskriminierung).

Die «Weltwoche» machte geltend, der Beschwerdeführer verkenne, dass es sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handle. Eine journalistische Pflicht, sämtliche Arbeiten über ein Thema zu konsultieren und zu berücksichtigen, bestehe nicht. Es bestehe keine Pflicht zu ausgewogener oder objektiver Berichterstattung. Der Artikel stütze sich auf eine breite Quellenbasis, welche der Leserschaft transparent aufgezeigt werde.

Der Presserat lehnt die Beschwerde ab. Die «Weltwoche» habe mit dem Artikel «Geschäftsmodell: Kinderhandel» die Ziffern 3 und 8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.