Content:

Dienstag
27.11.2001

Das Westschweizer Fernsehen TSR hätte sich nicht stillschweigend über eine gesetzte Sperrfrist hinwegsetzen dürfen. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde des Lausanner Unternehmens André & Cie. gutgeheissen. Die Firma hatte im Januar dieses Jahres eine Pressekonferenz angesetzt, an der über einen Restrukturierungsplan des Unternehmens orientiert werden sollte. Die Einladung zur Pressekonferenz war mit einer Sperrfrist bis zum Tag der Medienorientierung verbunden. Begründet wurde dies damit, dass am Vorabend der Pressekonferenz das Personal informiert werden sollte. TSR berichtete bereits am Vorabend nach der Personalorientierung über die Zahl der Entlassungen. Diese wurde in einer späteren Sendung nach unten korrigiert. André & Cie. legte darauf beim Presserat Beschwerde ein und warf TSR Verletzung der Sperrfrist sowie Verbreitung von falschen Informationen vor. Der Schweizer Presserat hat entschieden, dass die Sperrfrist bis zur Vororientierung des Personals gerechtfertigt war. Falls TSR danach in guten Treuen überzeugt gewesen sei, die Sperrfrist sei hinfällig geworden, hätte der Sender André & Cie. darüber orientieren müssen.