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Dienstag
10.12.2002

Eine einseitige, parteiergreifende Medienberichterstattung ist zulässig. Allerdings müssten dann die Betroffenen vor der Publikation zu den schweren Vorwürfen angehört werden. Dies schreibt der Schweizer Presserat zu einer Beschwerde der Eltern von Patty Schnyer gegen den «SonntagsBlick».

Im Frühjahr 2002 berichtete der «SonntagsBlick» über die Auseinandersetzung zwischen der Tennisspielerin und ihren Eltern, über angeblich undurchsichtige Finanzgeschäfte von Vater Schnyder sowie über Vorwürfe an seine Adresse im Zusammenhang mit dem Tropenholz-Handel.

Die Eltern Schnyder beschwerten sich daraufhin beim Presserat über diese «tendenziöse, einseitige und unsorgfältige» Berichterstattung. Der Presserat wies die Beschwerde betreffend mangelnder «Objektivität» zurück, da «einseitige und parteiergreifende Berichte mit der journalistischen Berufsethik vereinbar» seien. Hingegen habe der «SonntagsBlick» das Anhörungsprinzip bei schweren Vorwürfen mehrfach verletzt. So seien den Eltern vor der Publikation nicht alle schweren Vorwürfe zur Stellungnahme unterbreitet worden. Zudem habe man die Leserschaft beim zweiten Artikel nicht informiert, weshalb Vater Schnyder gegenüber der Zeitung nicht mehr Stellung nehmen wollte. Schliesslich geht es laut Presserat nicht an, das Anhörungsprinzip durch Zufaxen von Fragen zu erfüllen, ohne bei ausbleibender Antwort sicherzustellen, dass der Inhalt des Faxschreibens vom Adressaten innert nützlicher Frist zur Kenntnis genommen worden ist. Die vollständige Stellungnahme ist nachzulesen unter: http://www.presserat.ch/15850.htm