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Freitag
22.03.2002

Als «offensichtlich unbegründet» hat der Schweizer Presserat die Beschwerde eines Lesers der «Südostschweiz» zurückgewiesen. In der Rubrik «Zwischenruf» und unter dem Titel «Ich will gar nicht nach Hurden» hatte der Autor in einem ironisch kommentierenden Text Partei ergriffen in einem Konflikt zwischen auswärtigen Spaziergängern und wohlhabenden Einheimischen rund um die Nutzung des neuen Hurdener Stegs am Rapperswiler Seedamm. Wie der Presserat in seiner Stellungnahme festhält, «geht es grundsätzlich an, in einer Kolumne im Zusammenhang mit der offenbar in Hurden zwischen Einheimischen und auswärtigen Spaziergängern rund um die Nutzung eines neuen Seestegs geführten Auseinandersetzung den Standpunkt einer der Parteien einseitig und überspitzt zu vertreten.» Ansonsten wäre die publizistische Form der Kolumne bedroht. Die vom Beschwerdeführer als unanständige, respektlose Beschimpfung der Bevölkerung von Hurden empfundene Kolumne sei zwar «etwas gar verallgemeinernd ausgefallen», aber nicht diskriminierend. Die für die Leserschaft ohne weiteres erkennbare Übertreibung bewege sich «im Rahmen der Freiheit des Kommentars und der Kritik». Die vollständige Stellungnahme 9/2002 finden Sie unter http://www.presserat.ch/15350.htm