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Freitag
16.07.2021

Medien / Publizistik

«Blick» und «20 Minuten» nannten die entsprechende Strasse, an der das Delikt stattgefunden hatte... (Bild: Screenshot blick.ch)

«Blick» und «20 Minuten» nannten die entsprechende Strasse, an der das Delikt stattgefunden hatte... (Bild: Screenshot blick.ch)

Einmal mehr haben die Boulevardmedien «Blick» und «20 Minuten» den Schutz der Privatsphäre missachtet und identifizierend berichtet. Für ihre Artikel über ein Tötungsdelikt in Buchs (SG) kassieren beide Zeitungen eine Rüge des Presserats. Die Beschwerden eingereicht hatte der Verein Fairmedia.

Sowohl «Blick» als auch «20 Minuten» haben über den Fall von Ende Februar berichtet, in dem eine junge Mutter mutmasslich durch ihren Partner ermordet wurde. «Mit seiner Freundin war er sehr aggressiv», titelte der «Blick» auf seiner Website. 20min.ch schrieb: «22-jährige Tote war Mutter» und «Für die Familie gab sie ihren Job auf».

In ihren Artikeln publizierten die Zeitungen Fotos, die das Gebäude zeigen, in dem der Tatverdächtige und das Opfer wohnten. «Blick.ch hat durch eine verglaste Haustür fotografiert und ein Bild veröffentlicht, worauf ein Flur zu sehen ist», stellte der Presserat fest. Und 20min.ch zeige die Terrasse des Deliktortes, die von der Strasse aus sichtbar sei, heisst es in der Stellungnahme weiter, die am Donnerstag publiziert wurde.

Weil die Terrasse private Gegenstände enthalte und nicht öffentlich einsehbar sei, verletze «20 Minuten» den Schutz der Privatsphäre, urteilte das Aufsichtsgremium. Auch «Blick» hat mit der Veröffentlichung des Flur-Fotos die Privatsphäre missachtet.

Zusätzlich machten «Blick» und «20 Minuten» publik, dass der Mann in einer Pizzeria arbeitete, die im Erdgeschoss der Wohnung untergebracht ist, und nannten die entsprechende Strasse.

Dadurch sei für Dritte der Wohn- und Arbeitsort des Mannes «rasch» erschliessbar, schrieb der Presserat. «Auch wenn sein echter Name nicht aufgeführt ist, reichen diese Angaben für eine identifizierende Berichterstattung.»

In der Beurteilung lässt der Presserat die Argumente der anwaltlich vertretenen Zeitungen ins Leere laufen: «Beide Redaktionen argumentieren, dass der Deliktort durch die Polizeimeldung veröffentlicht wurde. Diese Argumentation ist falsch.»

Die Polizei nenne zwar die Herkunft und Alter von Täter und Opfer sowie die Gemeinde und die Strasse, an der das Tötungsdelikt stattgefunden habe. Allerdings sei weder die Strassennummer aufgeführt, noch der Arbeitsort des Mannes erwähnt, so der Presserat, der beide Beschwerden gutgeheissen hat.

Damit gibt er dem Verein Fairmedia recht, der am 23. März je eine Beschwerde gegen «Blick» und «20 Minuten» eingereicht hatte. Fairmedia kündigte die Einreichung am 17. März an, um online Unterschriften für die Beschwerde zu sammeln, wie der Klein Report berichtete.