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Mittwoch
28.02.2001

Medienschaffenden ist es untersagt, sich für Werbung für Dienstleistungen oder Produkte Dritter einspannen zu lassen, schreibt der Presserat am Mittwoch. Das Gremium rügt den Chefredaktor von «Bilan», Alain Jeannet, der die Grenzen der journalistischen Unabhängigkeit überschritten habe. Mit dem Erwerb einer Uhr im Wert von über 1 000 Fr. zum 70% tieferen Fabrikpreis, habe der Chefredaktor gegen die journalistische Berufsethik verstossen. Das «übliche Mass» sei überschritten worden, das bei der Annahme von Geschenken für Medienschaffende noch tolerierbar wäre. Ebensowenig war der Foto-Auftritt des Chefredaktors in einem Jahresbericht eines Westschweizer Unternehmens zulässig. Von Kritikern wurde ihm denn auch vorgeworfen, dass er nicht genügend Distanz zu wirtschaftlichen Kreisen habe. Edipresse, die Herausgeberin von «Bilan», habe die entsprechenden Lehren aus dem Presserat-Entscheid gezogen, schrieb die Firma am Mittwoch. Eine interne Arbeitsgruppe befasse sich mit der spezifischen Ethik des Wirtschaftsjournalismus und soll bis im Sommer Richtlinien für «Bilan» erarbeiten. Der Presserat erinnerte zudem daran, dass die Branche und die Berufsorganisationen an die Öffentlichkeit gehen müssen, wenn ein Unternehmen von einem Inserateboykott Gebrauch macht. So wären laut Presserat sowohl Jeannet als auch der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten und dessen Genfersee-Sektion verpflichtet gewesen, einen Inserateboykott der Rentenanstalt gegenüber der Zeitschrift «Bilanz» umgehend publik zu machen.