Eine aussereheliche Vaterschaft ist Teil des geschützten Intimlebens. Auch das öffentliche Interesse am Privatleben von Prominenten verlange nicht, eine Vaterschaft bekannt zu machen, schreibt der Schweizer Presserat am Freitag. Eine Beschwerde des Schauspielers Jörg Schneider gegen den «Blick» und den «SonntagsBlick» wurde gutgeheissen. Beide Titel hatten über Schneiders uneheliche Vaterschaft berichtet. Dessen Privatsphäre sei dadurch unzulässig verletzt worden, weil die Blätter seine Vaterschaft drei Tage lang als Hauptthema auf den Frontseiten behandelt hätten. Ausserdem sei die journalistische Wahrheitspflicht verletzt worden, weil in den Artikeln Aussagen von Schneider als direkte Antworten auf Journalistenfragen dargestellt wurden, obwohl Schneider nie mit den Redaktoren gesprochen hätte. In der Freitagausgabe vom «Blick» heisst es, dies sei unverständlich, da die Redaktion mehrfach mit Schneider Kontakt gehabt hätte. Schliesslich sei, so der Rat, gegen das Gebot der Fairness verstossen worden, da die beiden Chefredaktoren gedroht hatten, die finanziellen Forderungen von Schneiders Anwalt zu veröffentlichen. Der «Blick» bezeichnet dies als «zumindest diskutabel».
Freitag
15.12.2000