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Freitag
22.12.2000

Redaktionen sind auch für Kolumnen verantwortlich. Ihre berufsethische Verantwortung verlange, Kolumnen nach den für Leserbriefe geltenden Regeln redaktionell zu bearbeiten, schrieb der Schweizer Presserat am Freitag. Der Fall: Ein SVP-Politiker schildert in einer Kolumne im «Anzeiger Luzern» einen krassen Fall von Missbrauch durch Asylbewerber. Die Demokratischen Juristen gelangten daraufhin an den Presserat und rügten, die verantwortliche Redaktorin habe durch den Abdruck dieses fiktiven Beispiels die berufsethischen Regeln mehrfach verletzt. Da der Presserat aufgrund der Unterlagen nicht entscheiden konnte, ob das Beispiel fiktiv sei, verneint er eine Verletzung der Wahrheits- und Berichtigungspflicht. Hingegen wäre die Redaktorin verpflichtet gewesen, vor dem Abdruck vom Autor eine Präzisierung zu verlangen. Auch das Diskriminierungsverbot sei nicht verletzt worden. Die Kolumne habe Asylbewerber nicht generell diskriminiert. Es sei nicht Aufgabe der Medien, politische Diskussionen, die sich am Rande des berufsethisch Verantwortbaren bewegen, von vorneherein zu unterbinden.