Wird die Informationsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn Redaktionen Rechtsexperten konsultieren? Mit dieser Frage hat sich der Schweizer Presserat gestützt auf eine Beschwerde eines Tessiner Journalisten auseinandergesetzt. Nach der juristischen Begutachtung hatte die Redaktion der TV-Sendung «Patti chiari» darauf verzichtet, dessen Reportage auszustrahlen, weil dies «berufsethisch und strafrechtlich problematisch» gewesen wäre. Der Presserat weist nun die Beschwerde mit der Begründung zurück: Allein die Redaktion entscheidet, welche Informationen sie veröffentlicht und wie sie diese präsentiert. Redaktionen sind jedoch frei, den Rat von Juristen und anderen Experten einzuholen, solange sie selbst entscheiden. Dies teilt der Schweizer Presserat am Mittwoch mit.
Was war geschehen? Die Reportage sollte die Manipulation von Kilometerzählern bei Occasionsautos illustrieren. Sowohl nach Auffassung des Presserats als auch der Redaktion war der Beitrag unter zwei Gesichtspunkten problematisch. Einerseits war das Prinzip der Anhörung bei schweren Vorwürfen nicht gewährleistet. Zum anderen scheint es fraglich, ob der Rückgriff auf eine verdeckte Recherche verhältnismässig ist, wenn ein Beitrag bloss in allgemeiner Weise vor einem bereits bekannten Missbrauch warnt.
Donnerstag
04.02.2010



