Medienschaffende sollen in der Kriminalberichterstattung auf Zuschreibungen verzichten, die eine Nation, Ethnie oder Religion diskriminieren. Journalisten werden vom Presserat angehalten, so differenziert wie möglich über Kriminalität zu berichten und Verallgemeinerungen zu vermeiden. Insbesondere fordert der Rat einen kritischen Umgang mit Behördenmitteilungen. Das Thema wurde vom Presserat aufgrund eines Hinweises aus dem Publikum aufgegriffen, wonach im Zusammenhang über das Signalement eines Vergewaltigungstäters in einer Deutschschweizer Zeitung zu lesen war: «Schmales Gesicht, sprach gebrochen Deutsch, Jugoslawen-Typ.» Solche Kennzeichnungen seien eindeutig rassistisch und verstossen gegen das Diskriminierungsverbot im journalistischen Berufskodex. Medienschaffende dürften sich nicht hinter den Verlautbarungen von Untersuchungsbehörden und der Polizei verstecken, sondern müssen eigene ethische Überlegungen anstellen.
Freitag
09.03.2001