Content:

Dienstag
04.11.2003

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von alt Bundesrat Adolf Ogi gegen die «Schweizerzeit» gutgeheissen. Im Mai veröffentlichte die SVP-nahe Postille eine Glosse, in der der dem Propagandaminister des Dritten Reiches, Josef Goebbels, zugeschriebene Begriff «Sprachregelung» paraphrasiert und mit Adolf Ogi in Verbindung gebracht wurde: «Adolf der Letzte hat ebenfalls einen Propaganda-Sprecher und -Schreiber ernannt, Dr. Oswald S., der auch unter dem neuen VBS-Chef noch immer wirkt und amtet. Und in der Propagandaschlacht des Departements gegen das Referendum über die Armee XXI findet der historische Begriff Sprachregelung» plötzlich wieder Anwendung. Zur Vorbereitung von Diskussionen werden vom VBS Blätter mit der Überschrift Sprachregelung herausgegeben. (...) In der Brockhaus-Enzyklopädie (1973, Band 17) ist übrigens unter dem Stichwort ?Sprachregelung? folgendes zu lesen: In autoritären und totalitären Staaten ist die Sprachregelung ein Mittel der Kommunikationspolitik. Offensichtlich gehört die Propaganda-Abteilung des VBS zu dieser Sorte.»

In seiner Stellungnahme räumte der Chefredaktor der «Schweizerzeit», Ulrich Schlüer, ein: «Uns war von allem Anfang an klar, dass uns mit der Publikation dieser Glosse eine Fehlleistung unterlaufen war.» Diese sei aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Nationalrat und Mitglied des Zürcher Verfassungsrates und aufgrund eines Missverständnisses zwischen Redaktion und Chefredaktor entstanden. Fälschlicherweise sei man gegenseitig davon ausgegangen, dass der Text der Glosse vor der Drucklegung geprüft worden sei bzw. sich im Rahmen des Üblichen bewegt habe. In Absprache mit dem VBS habe die «Schweizerzeit» im Mai 2003 deshalb dessen Stellungnahme abgedruckt. Die Stellungnahme sei zudem «durch einen vom Chefredaktor verfassten kurzen Kommentar an die Leser» ergänzt worden, «in welchem wir die redaktionelle Fehlleistung bedauerten und uns dafür entschuldigten». Gegenüber Adolf Ogi habe Chefredaktor Schlüer zudem in einem Schreiben vom 27. Mai 2003 sein Bedauern über das Vorgefallene ausgedrückt und habe ihn dafür um Entschuldigung gebeten. «Mit ebenfalls handschriftlichem Brief vom 6. Juni 2003 akzeptierte Alt Bundesrat Adolf Ogi die Entschuldigung und erklärte die Sache auf der persönlichen Ebene für erledigt.»