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Dienstag
07.07.2009

Das Jahrheft 2009 des Schweizer Presserats enthält eine revidierte Richtlinie über Suizidberichterstattung, die auf Anfang Juli in Kraft getreten ist. Über Suizidfälle sollten Medien nur berichten, wenn Personen des öffentlichen Lebens betroffen sind, wenn deren Angehörige an die Medien gelangen, wenn sie im Zusammenhang mit einem von der Polizei gemeldeten Verbrechen stehen, Demonstrationscharakter haben oder Gerüchte und Anschuldigungen widerlegen sollen.

Das Jahrheft enthält auch Aufsätze zur Berichterstattung im «Fall Lucie» sowie zur Zu- und Überspitzung von Titeln und Schlagzeilen.