Der Presserat ruft bezüglich der Ermordung einer Genfer Sozialtherapeutin den Medien die Regeln für die Berichterstattung über derartige Ereignisse in Erinnerung. Das grosse Echo bei den Medien sei verständlich, allerdings habe das Publikum dabei «den Eindruck einer uneinheitlichen Medienberichterstattung», erhalten, so der Presserat.
Dies betrifft in erster Linie die Bilder, die mal verpixelt, mal unverpixelt abgedruckt wurden. Zu Beginn, als beide Personen als vermisst gemeldet waren, seien «logischerweise» die Bilder des Opfers und des mutmasslichen Täters abgebildet worden. Die berufsethischen Regeln würden jedoch wieder gelten, seit das Opfer entdeckt und der mutmassliche Täter festgenommen worden seien.
Die Medien seien seit diesem Zeitpunkt deshalb ohne Einwilligung der Betroffenen angehalten, auf eine Identifizierung mit Namen und Bild zu verzichten. Der Schutz der Privatsphäre des Opfers und seiner Angehörigen, aber auch des mutmasslichen Mörders müsse gewährleistet werden.
Der Presserat forderte zu besonderer Zurückhaltung gegenüber Personen an, «die sich in einer Notlage befinden oder die unter dem Schock eines Ereignisses stehen, sowie bei Trauernden».