Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Artikel «Maintenant, les Roumains draguent les seniors!» von «Le Matin» abgelehnt. Im Beitrag geht es um Rumänen, die nicht mehr nur betteln würden, sondern vermehrt auch für andere kriminelle Handlungen wie Diebstahl, Einbrüche und illegale Prostitution verantwortlich seien.
Eine Leserin beschwerte sich daraufhin beim Presserat, da die Aussagen im Bericht nicht in den richtigen Zusammenhang gestellt worden seien und stattdessen die Kriminalität mit der Herkunft aus einem bestimmten Land in Verbindung gesetzt worden sei.
Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass die Ziffern 2 (Unterscheidung zwischen Informationen und Bewertungen), 3 (Entstellung von Informationen) und 8 (Respektierung der Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten» verletzt worden seien.
Der Presserat trat aber nicht auf die Beschwerde ein, da sie offensichtlich unfundiert gewesen sei. Die Kritik sei nicht begründet, da zwar allgemein von «Rumänen» die Rede sei, dass der Artikel aber genug Informationen bieten würde, um die Schlussfolgerung, dass alle Rumänen an kriminellen Handlungen beteiligt seien, zu verhindern.