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Montag
22.12.2014

Medien / Publizistik

Am 4. Dezember 2013 veröffentlichte die «Wochenzeitung» (WOZ) ein Video auf Youtube, in welchem der Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) aufgefordert wurde, die Summe von 96 000 Franken bis 17 Uhr gleichentags zu bezahlen. So könne er die Publikation einer Sonderausgabe verhindern, in welcher unter anderem beschrieben werde, wie WOZ-Mitarbeiter ihn überwacht hätten. Am Schluss des Videos folgt der Hinweis auf die Internetseite www.markusseiler.ch, wo ab 17 Uhr die wahre Geschichte publiziert werde.

Am 9. Dezember 2013 beschwerte sich Felix Endrich in seiner Funktion als Chef Kommunikation NDB beim Schweizer Presserat gegen den Artikel «Der überwachte Überwacher» sowie die zugehörige Website.

Am 4. März 2014 beantragte die anwaltlich vertretene Redaktion der WOZ, die Beschwerde abzuweisen. Der monierte Artikel von Dominik Gross und Jan Jiràt handle ausschliesslich davon, wie leicht Menschen hierzulande und selbst der oberste Geheimdienstchef zu überwachen sind. Zweifellos liege es im öffentlichen Interesse, aufzuzeigen, wie gross die Bereitschaft in der breiten Bevölkerung ist, Unbekannten Auskünfte über irgendwelche Personen zu erteilen.

Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die «Wochenzeitung» hat mit dem Artikel «Der überwachte Überwacher» vom 5. Dezember 2013 und mit der zugehörigen Webseite www.markusseiler.ch die Ziffern 3 (Archivdokumente, Illustrationen, Montagen) und 4 (Verschleierung des Berufs) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.