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Dienstag
03.06.2014

Medien / Publizistik

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Artikel «Vorstrafen sind mir wurscht» von Ernst Meierhofer im «K-Tipp» abgelehnt. Im Bericht geht es um einen St. Galler, der gemäss eigenen Angaben «Rechtsberatungen aller Art» anbietet.

Der «K-Tipp» nahm dessen Arbeit kritisch unter die Lupe und zog am Ende das Fazit, dass weder der Titel «Rechtsberater» noch die Bezeichnung «Mediator» geschützt sind und demnach für nichts garantieren.

Der Beschwerdeführer warf dem «K-Tipp»-Autor vor, ihm sei der Bericht zu Unrecht nicht vorgängig vorgelegt worden, die Nennung seines vollen Namens und die Abbildung seiner Webseite sei nicht im öffentlichen Interesse geschehen und der Artikel entstelle Tatsachen und unterschlage wichtige Informationen.

Da der Beschwerdeführer «trotz zweimaligen Nachfragens und offenkundig faktenwidrig das hängige Verfahren betreffend vorsorglicher Massnahmen in gleicher Sache verneint hat», trat der Presserat allerdings gar nicht erst auf die Beschwerde ein. Er habe wesentliche Informationen vorenthalten, die für eine Prüfung der Eintretensvoraussetzungen unabdingbar gewesen seien.

Der Presserat verweist auf das Geschäftsreglement, wonach nicht auf Beschwerden eingetreten wird, «wenn Beschwerdeführende den Presserat missbrauchen wollen, um an Beweismittel zu gelangen, an die sie auf anderem Wege nicht gelangen könnten, oder wenn die beschwerdeführende Partei dem Presserat Beweismittel vorenthält».