Content:

Freitag
22.03.2002

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Hans Räz, Herausgeber des Konsumentenmagazins «Bon à savoir», gegen die Wirtschaftszeitung «Cash» abgewiesen. Räz rügte eine im September erschienene Meldung in der «Leute»-Rubrik der Zeitung. Dabei seien unter anderem wichtige Informationselemente unterschlagen und die Privatsphäre nicht respektiert worden, begründete Räz seine Beschwerde. Der Presserat gab diesbezüglich zu bedenken, dass aus der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», auf die sich die Beschwerde bezieht, keine Pflicht zu objetiver Berichterstattung ableiten liesse, weshalb auch eine parteiergreifende Berichterstattung berufsethisch zulässig sei. Zudem erscheine es «objektiv nicht nachvollziehbar», inwiefern Räz` Ansehen und Ruf durch den «Leute»-Artikel wesentlich beeinträchtigt worden sein sollten, hiess es in der Mitteilung des Presserates weiter. Die vollständige Stellungnahme 08/2002 finden Sie unter http://www.presserat.ch/15340.htm