Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen «Metropol» abgelehnt. Redaktionen müssen die Texte ihrer Kolumnen nicht darauf prüfen, ob die darin enthaltenen wertenden Kommentare mit der Haltung der Redaktion übereinstimmen. Medienschaffende müssen lediglich prüfen, ob die Texte offensichtliche Verstösse gegen berufsethische Regeln enthalten, schreibt der Presserat am Freitag. Ein Leser hatte in seiner Beschwerde gegen die Gratiszeitung argumentiert, mit der Veröffentlichung zweier Gastkolumnen des SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli gegen die Wahrheitspflicht und das Diskriminierungsverbot verstossen zu haben. In dem einen Text hatte Mörgeli die Eidg. Kommission gegen Rassismus sowie ein Zürcher Urteil kritisiert, das bei einem Schnitzelbankvers einer Fasnachtsclique eine Verletzung der Antirassismusstrafnorm feststellte. Im anderen Beitrag thematisierte Mörgeli die aus seiner Sicht übertriebene Aufmerksamkeit, die die Medien und einzelne Politiker rechtsextremistischen Tendenzen widmeten.
Freitag
11.05.2001