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Dienstag
22.01.2002

Wer an einer öffentlichen Kundgebung teilnimmt, muss damit rechnen, dass die Medien über diesen Anlass mit identifizierbaren Bildern berichten. Deren Veröffentlichung darf ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Zu diesem Schluss ist der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt. Die Gratiszeitung «20 Minuten» hatte im August 2001 eine knappe Agenturmeldung über die Dortmunder «Chaos-Tage» veröffentlicht. Die Textlegende zum Bild lautete: «Gut verschnürt: Die Dortmunder Polizei machte mit den Randalierern kurzen Prozess.» Das Foto zeigte am Boden liegende, gefesselte Demonstranten, bei einigen waren die Gesichter erkennbar. Ein Leser beschwerte sich daraufhin beim Presserat. Der Presserat wies in seinen Erwägungen darauf hin, dass sich die Teilnehmer der Kundgebung alle freiwillig mit dem Ziel dorthin begeben hätten, die Öffentlichkeit auf die Anliegen dieser Protestbewegung aufmerksam zu machen.