Mit einem Artikel unter dem Titel «Frau am Steuer blockiert Tram» habe die «Basler Zeitung» auf ein diskriminierendes Klischee angespielt, beschwerte sich eine Leserin. Ja, findet der Presserat - und weist die Beschwerde dennoch ab.
In dem BaZ-Artikel von Martin Regenass ging es um ein falsch parkiertes Auto, das im Januar 2018 für Verspätungen und Umleitungen auf dem Basler Tram-Netz gesorgt hatte. Die Frau, die das Auto falsch parkiert hatte, sei eine Stunde lang nicht mehr auffindbar gewesen.
Ein Leser oder eine Leserin störte sich an dem Titel, der «auf ein sexistisches Klischee der schlechten Autofahrerin» zurückgreife. Das verletze Bestimmung 8 des Journalistenkodex, die einen Verzicht auf diskriminierende Anspielungen fordert.
Zwar handle es sich eigentlich um eine «Lappalie», doch der Autor sei «zum wiederholten Male durch derartige Niveaulosigkeiten» aufgefallen, so die Beschwerde.
Die Chefredaktion der BaZ wollte sich gegenüber dem Presserat nicht dazu äussern.
Der Presserat stimmt der Kritik «grundsätzlich» zu, der Titel enthalte tatsächlich eine diskriminierende Formulierung. Doch ebenso richtig sei, dass es sich um eine «Lappalie» handle: «Angesichts der sehr geringen Tragweite des Vorgangs» sieht der Presserat keinen Grund, der «Basler Zeitung» einen Verstoss gegen den Journalistenkodex vorzuwerfen.