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Dienstag
10.02.2004

Der Schweizer Presserat hat inden Tessiner Privatsender TeleTicino getadelt. Dem Sender wird vorgeworfen, die Anhörungspflicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen in einem Mordversuch verletzt zu haben. TeleTicino hatte im Sommer 2003 Vorwürfe eines einheimischen Anwaltes verbreitet, der einen Arzt vertrat, der wegen Mordversuch an seiner Mutter in U-Haft sass. In einem Brief kritisierte der Anwalt die Art und Weise, wie Staatsanwältin Fiorenza Bergomi die Ermittlungen leitete. TeleTicino beschränkte sich in den Abendnachrichten vom 14. Juli darauf, den Standpunkt des Anwalts wiederzugeben. Erst einen Tag später gab der Sender Staatsanwältin Bergomi die Möglichkeit, sich gegen die Kritik zu wehren.

Der Presserat wies die Beschwerde der Tessiner Staatsanwaltschaft zwar zur Hauptsache ab. Seine am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme enthält dennoch eine Rüge: TeleTicino hat die Anhörungspflicht verletzt. Der TV-Sender hätte Staatsanwältin Bergomi sofort zu Wort kommen lassen müssen, damit diese sich gegen die schweren Vorwürfe, die gegen sie erhoben wurden, hätte wehren können, befand der Presserat. Noch nicht geklärt ist hingegen bis heute, wer der Mutter des Arztes die schweren Verletzungen zugefügt hat. Der von der Staatsanwaltschaft verdächtigte Sohn weist alle Anschuldigungen von sich.