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Dienstag
23.02.2010

Die Berner Tageszeitung «Der Bund» hat mit zwei kritischen Berichten über das Projekt «Zukunft Bahnhof Bern» keine berufsethischen Normen verletzt. Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde des Berner Regierungsrats ab. Dies gab am Dienstag der Presserat in Bern bekannt. Die Kantonsregierung war mit der Darstellung der Berichte nicht einverstanden und wies die These zurück, dass der Kanton erst auf Druck der Bundesbehörden ein externes Gutachten veranlasst habe.

Der «Bund» durfte Fakten wertend interpretieren und folgern, die Projektleitung habe erst aufgrund äusseren Drucks in eine externe, unabhängige und kritische Begutachtung des Projekts eingewilligt. Diese Kritik lasse die davon Betroffenen nicht in einem besonders schlechten Licht erscheinen, sondern bewege sich im üblichen Rahmen der politischen Auseinandersetzung.

Nach Auffassung des Presserats legt der Journalist gegenüber der Leserschaft offen, dass er Einschätzungen und nicht feststehende Tatsachen wiedergibt. Zudem nennt er die Quellen, auf die sich die These stützt. Darum habe «Der Bund» weder gegen das Fairnessprinzip noch gegen die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Unterschlagung oder Entstellung von Informationen) und 7 (anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen, hält der Rat abschliessend fest.