Content:

Mittwoch
23.01.2013

Die Herausgeberin der Gratisblätter «General-Anzeiger» und «Rundschau Nord»/«Rundschau Süd», die Brugger Verlag Effingerhof AG, «offerierte» den Aargauer Grossratskandidaten im August ein «Kandidatenporträt». Kosten sollte es 550 Franken - zumindest für diejenigen, die noch nicht für mindestens 550 Franken im «General-Anzeiger» inseriert hatten oder das noch zu tun bereit waren. Veröffentlich wurden die Porträts am 4. Oktober.

Dagegen beschwerte sich Grossratskandidat Florian Vock beim Schweizer Presserat, der die Beschwerde nun guthiess. Mit der Veröffentlichung, heisst es in der Stellungnahme vom Dienstag, habe der Verlag Effingerhof die Ziffer 10 («Trennung von redaktionellem Teil und Werbung») der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» «krass verletzt». Dies, weil der Hinweis darauf gefehlt habe, «dass die Publikation der einzelnen Porträts an die Schaltung von Inseraten oder die Bezahlung eines Entgelts gebunden war».

«Das Vorgehen des Verlags Effingerhof», so der Presserat, «die Vorstellung von Kandidierenden für die Aargauer Grossratswahlen 2012 an eine wirtschaftliche Gegenleistung zu knüpfen, ist nicht nur demokratiepolitisch höchst bedenklich, sondern verstösst in stossender, krasser Weise gegen das Prinzip der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten.»