Schreibverbots-Vorwürfe gegen die «Schaffhauser Nachrichten» und die «Neuhauser Woche» haben sich als gegenstandlos entpuppt. Der Verlag Meier + Cie verfügt auch nicht über ein Informationsmonopol, findet der Presserat. Immerhin: Der Lokaltermin am Rheinfall wirft ein Schlaglicht auf Medien mit regionaler Vormachtstellung, die «besonders verantwortungsbewusst» Meinungsvielfalt abbilden sollen.
In einem Leserbrief in der «Neuhauser Woche» vom 30. April 2015 übte ein Einwohnerrat heftige Kritik am Baureferenten und Gemeindepräsidenten Neuhausens. Stein des Antosses war ein Bauprojekt im Dorfkern. Dieses sei «ein gutes Beispiel dafür, wie man mit den richtigen Namen, genügend Geld und Aussicht auf Wachstum, mehr Einwohner, mehr Steuern usw. die Gunst des Baureferenten gewinnen kann». Eine Woche später folgte ein Interview mit dem Kritisierten, in dem er Stellung nehmen konnte.
Der unzufriedene Einwohnerrat beschwerte sich im Oktober 2015 beim Presserat, die Geschäftsleitung des Schaffhauser Verlags Meier + Cie hätte den Journalisten der beiden Zeitungen verboten, weiter über diese Sache zu berichten. Der Verlag Meier verfüge zudem im Kanton Schaffhausen über ein faktisches Informationsmonopol, indem er «sämtliche Zeitungen und das Lokalradio» beherrsche. Damit werde der Meinungspluralismus verletzt.
Chefredaktor Robin Blanck für die «Schaffhauser Nachrichten» und Verleger Dieter Mändli für die «Neuhauser Woche» wiesen die scharfen Vorwürfe zurück. Sei seien unbegründet, von einer «Nachrichtensperre» könne keine Rede sein. Es gebe keinen Zugriff des Verlags auf Redaktionsmitglieder, betonten die beiden Zeitungen gegenüber der Presseaufsicht. Die Führung der Redaktion obliege der Redaktionsleitung, doch auch von dieser Seite habe es «keine Schreibverbote» gegeben. Das belege der Umstand, dass «über jeden Schritt in der Causa Posthof adäquat berichtet» worden sei.
Für den Presserat fehlt dem Scheibverbots-Vorwurf der Boden: «Der Beschwerdeführer unterlässt es, seinen Vorwurf des Schreibverbots näher zu begründen bzw. zu belegen. Für den Presserat gibt es denn auch keine Hinweise darauf, dass der Verlag tatsächlich Einfluss auf die Berichterstattung der ‚Schaffhauser Nachrichten’ genommen hätte oder gar ein Schreibverbot ausgesprochen hätte.»
Sowohl «Schaffhauser Nachrichten» als auch «Neuhauser Woche» berichteten in mehreren Beiträgen über das Bauprojekt, so die Begründung weiter. «Die beiden Blätter haben nicht gegen den Meinungspluralismus verstossen.»
Zum Vorwuf, der Medienverlag habe in der Region ein Informationsmonopol errichtet, räumt der Presserat ein, dass der Verlag Meier + Cie in und um Schaffhausen zwar über eine «regionale Vormachtstellung» verfügt. Neben den «Schaffhauser Nachrichten» und der «Neuhauser Woche» gehört auch Radio Munot, das Schaffhauser Fernsehen, der «Klettgauer Bote», der «Thaynger Anzeiger» und der «Steiner Anzeiger» zum Medienunternehmen.
Dennoch gibts «einen gewissen Pluralismus»: Es existieren Alternativen wie «Schaffhauser az» und «Schaffhauser Bock», das Regionaljournal SRF sowie Teletop und Radio Rasa. Aber Medien mit regionaler Vormachtstellung müssen «besonders verantwortungsbewusst» sein. «Sie sollen bei der Publikation von Lesermeinungen besonders grosszügig sein.»
Dass die «Neuhauser Woche» im konkreten Fall keine weiteren Leserbriefe des Beschwerdeführers abgedruckt hat, könne man der Zeitung jedoch nicht zum Vorwurf machen. Das Blatt habe dem Einwohnerrat «höflich mitgeteilt, dass ein weiterer Leserbrief voraussichtlich nicht veröffentlicht werde, solange sich die beiden Kontrahenten nicht geeinigt hätten». Die «Neuhauser Woche» sei nicht «Spielfeld für persönliche Auseinandersetzungen».
Schliesslich bot die Zeitung Hand zur Veröffentlichung eines Beitrags für den Fall, dass sich der erboste Einwohnerrat und der kritisierte Baureferent zu einer gemeinsamen Erklärung durchringen könnten.