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Freitag
04.05.2001

Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» (BaZ) ab. Für Medienschaffende bestehe keine Pflicht zu einer objektiven Berichterstattung; sie können auch einseitig und parteiergreifend berichten. Der Meinungspluralismus trage aber zur Verteidigung der Informationsfreiheit bei, schreibt der Presserat am Freitag. Medien, die sich in einer lokalen Monopolsituation befänden, sollten sich jedoch im Umgang mit Leserbriefen grosszügig zeigen. Ein Bürger hatte der BaZ vorgeworfen, in den Jahren 1999 und 2000 in ihrer Wahlberichterstattung die SVP privilegiert zu haben. Zudem seien bevorzugt Leserbriefe aus dem Umfeld der SVP abgedruckt worden. Der Rat hielt fest, dieser Vorwurf sei nicht belegt. Medienwissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass bei der BaZ-Berichterstattung die CVP dominiere und über die SP am meisten berichtet wurde. Auch die Leserbriefauswahl sei nicht einseitig gewesen.