Content:

Dienstag
16.02.2010

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Martin Suter gegen «Blick» gutgeheissen. Wohl sei der erfolgreiche Autor eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Doch wie viel ein Künstler von seinem Privat- und Familienleben mit seinem Publikum teilen will, bleibe seine eigene Entscheidung. Martin Suter hat seine Familie stets als geschützten Teil seiner Privatsphäre angesehen und nur wenig darüber mitgeteilt. «Das haben Medien zu respektieren», stellt der Presserat in einer Erklärung vom Dienstag fest.

Die vom Boulevardblatt am 2. September 2009 publizierten Fotos vom Grab des Sohnes des Beschwerdeführers verletzen die Privatsphäre des Beschwerdeführers und seiner Familie im Sinne von Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Der Schmuck auf einem Grab eines öffentlichen Friedhofs gehört zur Privatsphäre der Angehörigen, findet der Presserat. Das Verdikt des Presserates lautet deshalb schlicht und einfach: «Die Publikation einer Todesanzeige verleiht ihnen keine Lizenz zur publizistischen Plünderung einer Grabstätte.»

«Einen besonders schweren Verstoss gegen Ziffer 7 der `Erklärung` beging der `Blick`, indem er ein privates Porträt des verstorbenen Kindes vom Grab abfotografierte, zum Aufmacherbild seiner Titelseite vergrösserte und das Bild später anderen Medien weiterverkaufte. Soweit sich die Beschwerde gegen die beiden Texte im `Blick` richtet, wird sie abgewiesen. Obschon es stossend ist, dass eine offizielle Sprecherin von Schutz und Rettung Zürich Einzelheiten eines Notfalleinsatzes bekannt gibt, dürfen Medienschaffende solche regulär erhaltenen Informationen verwenden.»

Martin Suter im Interview mit dem Klein Report: Martin Suter: «Ich bin ein ungeduldiger Mensch»; Präsentation seines neuen Buches «Der Koch»: Martin Suter: Ein Mann, ein Buch, ein volles Haus und «Der Koch» aus dem Diogenes Verlag - rekordverdächtig