Der Presserat erklärt: Im Artikel von «Le Matin» wird der betroffene Schulvorsteher zwar zitiert, jedoch nicht zum Rassismusvorwurf befragt. Zudem wäre es angesichts des äusserst heiklen Themas angezeigt gewesen, vertiefter zu recherchieren und insbesondere auch die Gemeindeschulbehörden zu befragen. Der Presserat erinnert daran, dass die nachträgliche Publikation abweichender Auffassungen in einem redaktionellen Text oder durch Lesebriefe die berufsethisch gebotene Berichtigung von Falschmeldungen durch die Redaktion nicht generell ersetzen könne, schreibt der Presserat am Freitag.
Freitag
08.12.2000