Der Chefredaktor der Glarner Ausgabe der «Südostschweiz», Ruedi Hertach, hat nach Meinung des Schweizer Presserats nicht gegen die branchenübliche Trennung von Fakten und Kommentaren verstossen, als er in seiner Zeitung unter dem Titel «Maulkorb auf Glarner Art?» auf die Unterschriftensammlung für die eidgenössische Volksinitiative «Volkssouveranität statt Behördenpropaganda» hinwies. Darum lehnte der Presserat am Dienstag eine Beschwerde des ehemaligen Glarner Ständerats Kaspar Rhyner ab. Dieser war der Ansicht gewesen, in einzelnen Abschnitten des am 30. Juli 2004 veröffentlichten Beitrag sei das Publikum nicht in der Lage gewesen, zwischen Fakten und kommentierenden, kritisierenden Einschätzungen unterscheiden zu können.
Der Presserat kommt zu einer anderen Auffassung: Sehr wohl sei die Leserschaft der «Südostschweiz» ohne weiteres in der Lage gewesen, «den teilweise kommentierenden Charakter der zitierten Passagen zu erkennen». Zudem werde dem Beschwerdeführer entgegen seiner Darstellung weder Unaufrichtigkeit unterstellt, noch behauptet, das Glarner Sernftal habe Nachhilfeunterricht nötig. Ebensowenig bringe der Artikel alt Ständerat Rhyner in den in den «Dunstkreis von Korruption und Rechtsbeugung». Der Autor kritisiere einzig in einer für die Leserschaft transparenten Weise den nach seiner Auffassung bestehenden Widerspruch, wonach der «Elmer Vollblutpolitiker» den Bundesräten vor Urnengängen einen «Maulkorb» umbinden wolle, was er sich selber wohl kaum gefallen hätte lassen. Eine Verletzung der Richtlinie 2.3 sei dementsprechend offensichtlich zu verneinen. Der Presserat im Wortlaut:
target="_blank">http://www.presserat.ch/21540.htm
Dienstag
26.04.2005