Auch eine zweite Beschwerde lehnte der Schweizer Presserat ab. In seiner Stellungnahme erläuterte er, dass die Wochenzeitschrift «L`Illustré» die Journalisten-Regeln nicht verletzt habe. Ende April letzten Jahres hatte «L'Illustré» einen Artikel um den Konflikt rund um das Buch «Couleurs de Sarvient» und die Walliser Gemeinde Ayent veröffentlicht. Ein anonymer Beschwerdeführer warf einem Journalisten vor, in seiner Reportage mit dem Titel «Hintergründe eines verwünschten Buches» parteiisch zu sein. Der Journalist hat laut Presserat keinen Fehler gemacht, da er sowohl den Präsidenten als auch den Anwalt der Gemeinde Ayent zu den schweren Anschuldigungen angefragt habe, schrieb das Schiedsorgan.
Dienstag
06.01.2004