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Freitag
08.12.2000

Medienschaffende, die bei ihrer Recherche von einer These ausgehen, dürfen keine Informationselemente unterdrücken, die dieser These widersprechen. Zudem müssen auch Stimmen gehört werden, die Vorwürfe nuancieren oder widerlegen. Im März veröffentlichte die Zeitung «Le Matin» einen Artikel («Viré de l'école parce qu'il est noir»), in dem über den angeblich rassistisch motivierten Ausschluss eines 14jährigen Angolaners aus einer Schule in La Sarraz berichtet wurde. In den darauffolgenden Tagen stellte sich heraus, dass der Grund dieses Schulausschlusses zumindest umstritten war. Die betroffenen Eltern und die Schulbehörden stellten Probleme mit Gewaltdrohungen und Aggressionen in den Vordergrund. Der Lehrerverein der Kantons Waadt und die Vereinigung des Lehrpersonals von La Sarraz gelangten an den Presserat. Sie rügten u. a. die Einseitigkeit der Recherche, die Erhebung sachlich nicht gerechtfertigter Anschuldigungen sowie die Unterlassung einer Berichtigung.