Die Stellungnahme einer Bank, gegen die schwere Vorwürfe erhoben wurde, muss in einem Medienbericht fair wiedergegeben werden. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gegen die «Tribune de Genève» teilweise gutgeheissen. Die Westschweizer Tageszeitung hatte Anfang 2003 in mehreren Artikeln über Vorwürfe eines Genfer Geschäftsmannes gegen die United Overseas Bank (UOB) berichtet. Der UOB wurde vorgeworfen, in den neunziger Jahren 25 Millionen Dollar von der Zentralbank der Insel Mauritius entgegengenommen und damit zur unzulässigen Finanzierung der mauritischen Regierung beigetragen zu haben. In einer Beschwerde an den Schweizer Presserat warf die heutige Eigentümerin der UOB der Zeitung vor, sie habe sich für eine Pressekampagne missbrauchen lassen. Zudem habe sie ungerechtfertigterweise geheime Dokumente veröffentlicht.
Die «Tribune de Genève» wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Angesichts einer parallel hängigen Klage wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb trat der Presserat nur teilweise auf die Beschwerde ein, wie er am Dienstag mitteilte. Die Zeitung habe die Sicht der Bank zwar in einem Kästchen wiedergegeben, aber die Fairness dabei in doppelter Hinsicht verletzt, rügt er. Zum einen habe sie das Dementi zum Korruptionsvorwurf und den Hinweis auf die zum massgeblichen Zeitpunkt andere Rechtslage in einem separaten Kasten mit einem ironisierenden und abwertenden Titel wiedergegeben. Zum anderen habe sie die rechtliche Argumentation der Bank durch Angabe eines unrichtigen Datums für das Inkrafttreten des «Gesetzes über die Geldwäscherei» scheinbar widerlegt. Hingegen weist der Presserat den Vorwurf der ungerechtfertigten Veröffentlichung vertraulicher Dokumente zurück. Die Voraussetzungen für die Publikation seien gegeben gewesen. Ebenso ungerechtfertigt sei der Vorwurf einer Pressekampagne.
Dienstag
02.12.2003