Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Vereinigung «Appel au peuple» gegen «La Liberté» abgelehnt. Die Freiburger Tageszeitung habe korrekt über Missstände in der Justiz berichtet. Während der jährlichen Pressekonferenz des Freiburger Untersuchungsgerichts war mitgeteilt worden, dass drei Untersuchungsrichter, ein Präsident des Gerichts sowie ein Gerichtsschreiber die Vereinigung «Appel au Peuple» anklagen wollten.
«La Liberté» veröffentlichte darauf in einem Zusatzartikel die Anschuldigungen, ohne die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Laut Bestimmungen des Presserats müssen zwar bei schweren Anschuldigungen die Betroffenen vor der Publikation eines Artikels angefragt und deren Meinung im Artikel wiedergegeben werden. Der Presserat gehe aber davon aus, dass die Vereinigung und deren Position der Leserschaft von «La Liberté» nicht unbekannt gewesen sei. Die Tageszeitung habe im Jahr, bevor die Anklage deponiert wurde, immer wieder darüber geschrieben. Deshalb hätten die Journalisten nicht gegen den Kodex verstossen. Sie hätten aber kurz rekonstruieren müssen, wie es zur Anklage gekommen sei, hiess es in der Mitteilung des Presserates vom Dienstag weiter.
Dienstag
06.01.2004