Die Zeitung «Le Matin» hätte eine unbedeutende Klatschgeschichte über Bundesrätin Micheline Calmy-Rey nicht dementieren dürfen. Das Gerücht habe damit unverhältnismässiges Gewicht erhalten, findet der Presserat. Im November 2002 veröffentlichte «Le Matin» einen Bericht unter dem Titel «Lächerliche Gerüchte». Darin wurde ein angeblich im Bundeshaus kolportiertes Gerücht über die damalige Bundesratskandidatin dementiert: Sie solle einen Geliebten in der Genfer Finanzverwaltung gehabt haben, um an Finanzdaten zu gelangen. Der Journalistenverband Syndicat lémanique des journalistes reichte wegen des Artikels Beschwerde beim Presserat ein. Der Chefredaktor von «Le Matin» rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass das Gerücht in Genf sehr verbreitet gewesen sei. In einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung heisst der Schweizer Presserat die Beschwerde gut. Die Verbreitung eines falschen Gerüchts, das die Integrität einer Bundesratskandidatin in Frage stellt, könne es im Einzelfall rechtfertigen, das Dementi der Betroffenen und damit auch das Gerücht zu veröffentlichen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, unbedeutendem Klatsch durch das Publizieren des Dementis ein unverhältmässiges Gewicht oder gar Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Dienstag
15.04.2003