Unter dem Titel «Reinfall mit X.» veröffentlichte die
Zeitschrift «K-Geld» in der Oktober-2008-Ausgabe einen Artikel von Fredy Hämmerli. Der Lead lautete: «Jährlich 18 bis 22 Prozent Rendite stelle X. in Aussicht. Bezahlt hat er bisher bloss 0,3 Prozent.» X., Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Develop Management GmbH habe einem Kunden einen sagenhaften Gewinn von jährlich 18 bis 22 Prozent in Aussicht gestellt, wenn er sein Geld in amerikanische «Secondhand»-Lebensversicherungspolicen investiere, die in einem Fonds gebündelt sind.
Statt die Superrendite auszuzahlen, habe die Firma den Kunden von Quartal zu Quartal vertröstet. Nach gut einem Jahr habe die Firma gerade Mal 0,3 Prozent Gewinn ausbezahlt. «Und X. kann oder will keine Fragen beantworten. Er reagiert weder auf E-Mails noch auf Einschreibebriefe. Er liege im Krankenbett und sei nicht zu sprechen, lässt seine Assistentin ausrichten.» «K-Geld» rate Kleininvestoren von derartigen Produkten ab.
In der Ausgabe 6/2008 vom 8. Dezember 2008 zog «K-Geld» die Geschichte mit dem wiederum von Fredy Hämmerli gezeichneten Bericht «X. in Haft» weiter. X. habe zu den in der Ausgabe 5/2008 veröffentlichten Vorwürfen nicht Stellung nehmen können, weil er seit dem 11. September 2008 in U-Haft sitze. «Er war im Anschluss an eine Berufungsverhandlung wegen Betrugs noch im Gerichtssaal des Landesgerichts Marburg verhaftet worden.» Die Staatsanwaltschaft Marburg werfe X. zudem Steuerhinterziehung vor und «beabsichtigt, in den nächsten Monaten Anklage gegen ihn zu erheben».
Am 7. Juni 2009 gelangte X. an den Presserat. Wie er soeben unterrichtet worden sei, streuten «K-Tipp», «Gesundheitstipp», «Haus und Garten» und «Saldo» vorsätzlich falsche Informationen über ihn. Richtig sei einzig, dass er wegen eines Steuerdelikts in Deutschland einige Tage in Untersuchungshaft gewesen sei. «Dieses Delikt wäre in der Schweiz nicht strafbar gewesen. Alle weiteren Verfahren gegen mich wurden eingestellt.» Weder er noch die von ihm vertretene Develop Management GmbH habe Renditen in der Höhe von 18 bis 22 Prozent in Aussicht gestellt. Bei keiner einzigen US-Lebensversicherung habe es, im Gegensatz zu den Banken, Ausfälle gegeben. Anlagekapital und prospektierte Rendite sämtlicher Kunden seien sichergestellt. Beides werde bei Fälligkeit der Policen ausbezahlt. Die Develop Management GmbH und ihre Vermittler seien zudem lediglich als Vermittler einer «namhaften Schweizer Anlagefirma» tätig gewesen. Weiter beanstandete X. die Nennung seines Namens durch «K-Geld» und forderte den Presserat auf, auf die genannten Publikationen einzuwirken und für eine Richtigstellung zu sorgen.
Gestützt auf einen Hinweis des Presseratssekretariats reichte X. am 1. Juni 2009 eine den reglementarischen Anforderungen entsprechende, begründete Beschwerde gegen die oben zusammengefassten Berichte von «K-Geld» nach.
Am 9. Juli 2009 wies der publizistische Leiter der Konsumenteninfo AG, René Schumacher, die Beschwerde namens der Redaktion «K-Geld» als unbegründet zurück. Beim in «K-Geld» 5/2008 veröffentlichten Artikel «Reinfall mit X.» sei die Beschwerdefrist von sechs Monaten abgelaufen.
Am 20. Juli 2009 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt.
Der Presserat hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Begründung: «K-Geld» hat mit der Nennung des Namens des Beschwerdeführers im Artikel «X. in Haft» in der Ausgabe 6/2008 die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Nicht verletzt hat «K-Geld» die Ziffern 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen), 5 (Berichtigung), 7 (in Bezug auf die Unschuldsvermutung) und 8 (Menschenwürde, Diskriminierung).
Mittwoch
03.03.2010



