Wenn Medien Mitteilungen von Organisationen, Berufsverbänden oder Behörden veröffentlichen, müssen sie sich bei der Bearbeitung an berufsethische Regeln halten. Vor allem seien bei schweren Vorwürfen die Betroffenen anzuhören, schreibt der Presserat in der Stellungnahme zu einer Beschwerde des Konsumentenmagazins «Scelgo Io» gegen die Tessiner Zeitung «Giornale del Popolo». Im März 2002 druckten drei Tessiner Tageszeitungen eine Medienmitteilung des Tessiner Kantonsarztes und diverser Verbände ab. Darin wurde einem Bericht in «Scelgo Io» zum Thema Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern Unkorrektheiten sowie die willkürliche Manipulation von Aussagen vorgeworfen. «Scelgo Io» beschwerte sich, das «Giornale del Popolo» habe nur das Communiqué kommentiert, ohne eine Stellungnahme des Konsumentenmagazins einzuholen. Zudem seien wichtige Informationen unterschlagen worden.
Der Presserat befand die Vorwürfe im «Giornale del Popolo» gegen «Scelgo Io» für schwer, weshalb eine Anhörung zwingend gewesen wäre. Zudem stellte der Presserat fest, die Leserschaft der Zeitung habe nicht erfahren, um was es in dem zur Diskussion stehenden Artikel von «Scelgo Io» ging. Die vollständige Stellungnahme ist nachzulesen unter: http://www.presserat.ch/15860.htm
Dienstag
10.12.2002