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Samstag
08.01.2011

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Sonntag» gutgeheissen, weil der Redaktor Toni Widmer auf eine Anhörung bei schweren Vorwürfen verzichtet hat und somit gegen Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstiess. Im Bericht mit dem Titel «Dieses Zeug muss endlich weg» berichtete Widmer über die Webseite «Kinder ohne Rechte» von Michael Handel: Auf dieser würden Berichte über Kindsmisshandlungen und Kritik an Entscheiden von Justiz, kantonalen und kommunalen Behörden aufgelistet und Personen, die nicht in seinem Sinn entschieden hätten, auf einer «schwarzen Liste» angeprangt, berichtete er.

Handel wehrte sich beim Presserat gegen den Bericht, weil Widmer die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen), 5 (Berichtigung) und 7 (Unschuldsvermutung; Identifizierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt habe.

Der Presserat stellte nun fest, dass «weder das Argument von `Sonntag`, der Journalist habe eine Kontaktnahme nicht als opportun erachtet, weil die Befragung zu den Vorwürfen dem Richter zu überlassen sei, noch der Einwand, der Beschwerdeführer hätte dem Journalisten kaum andere Argumente als diejenige auf seiner Homepage geliefert, einen ausnahmsweisen Verzicht auf die Anhörung zu rechtfertigen vermögen». Die Beschwerde wurde deshalb teilweise gutgeheissen. Bei den Ziffern 1, 5 und 7 liegt laut dem Presserat jedoch keine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» vor.