Das Westschweizer Fernsehen musste die Meinung der Schweizer Hanffreunde und - freundinnen (VSHF) nicht berücksichtigen. Eine entsprechende Beschwerde des VSHF wurde vom Schweizer Presserat abgewiesen. Das Fernsehen habe seinen berufsethischen Pflichten genügt, indem es die Auffassung des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) richtig wiedergab. In einem Tagesschau-Beitrag vom April erklärte das BAG, die ärztliche Verschreibung von Cannabis an einen Drogenabhängigen sei verboten. Diese Aussage ist nach Meinung der Cannabisfreunde unwahr und sie verlangten vom Fernsehen eine Berichtigung. Eine Verpflichtung diese Berichtigung zu bringen habe aber nicht bestanden, entschied der Presserat.
Dienstag
20.11.2001