Content:

Sonntag
13.07.2014

Medien / Publizistik

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde von FDP-Nationalrat Christian Lüscher gegen einen Artikel der Tageszeitung «Le Temps» gutgeheissen. Der Titel des Artikels sei übertrieben bis zur Unwahrheit und entspräche nicht dem Artikelinhalt.

Es ging um den Artikel «Christian Lüscher ruse avec les lois sur les logement» («Christian Lüscher trickst mit den Wohnungsgesetzen») vom 21. Dezember 2013. Dieser befasst sich mit der Ausschreibung einer Wohnung von Lüscher auf der Webseite einer Genfer Immobilienfirma.

Ein Wohnungsinteressent, der die Verkaufskonditionen als problematisch erachtete, wurde in der Tageszeitung zitiert. Lüscher wolle die Wohnung erst in fünf Jahren verkaufen und bis dahin vermieten. Die Wohnungspreise in der Region stünden exakt bis 2018 noch unter Kontrolle des Staates. Der Artikel liess auch den Eigentümer der Immobilienfirma und Lüscher selbst zu Wort kommen.

Der Politiker störte sich daran, dass Titel und Vorspann dem eigentlichen Artikel widersprächen. Der Presserat gab ihm in diesem Punkt Recht. Das Wort tricksen suggeriere, dass Lüscher unfair und mit Täuschabsicht gehandelt habe. Eine solche Übertreibung im Titel rechtfertige sich nur, wenn sie im folgenden Text rasch differenziert werde, was hier nicht der Fall sei, so der Presserat am Freitag.

Die weiteren Vorwürfe gegen den «Le Temps»-Artikel, er habe wichtige Informationen unterschlagen und anonyme Anschuldigungen erhoben, erachtete der Presserat dagegen als nicht gerechtfertigt.