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Donnerstag
07.03.2002

Das Verbot diskriminierender Anspielungen darf laut Presserat nicht derart ausdehnend interpretiert werden, dass die Medien immer einer strengen «sexual» oder «political correctness» Rechnung zu tragen hätten. Zwar gehöre es auch zu den Aufgaben des Presserates, sich nötigenfalls für eine sprachliche Sensibilisierung der Medienschaffenden einzusetzen. Dabei dürfe von einer berufsethischen Selbstkontrolle aber nicht erwartet werden, dass sie als «Medien-Sprachpolizei» für sämtliche Themenbereiche die Grenze zwischen zulässigem und unzulässigem Sprachgebrauch ziehe. Vielmehr seien entsprechende Empfehlungen lediglich zurückhaltend und jedenfalls nur dort angezeigt, wo ein verbreiteter Sprachgebrauch zu einer Diskriminierung von Individuen oder einer Gruppe führen könne. Mit diesen Erwägungen wies der Presserat eine am Donnerstag veröffentlichte Beschwerde als «offensichtlich unbegründet» zurück. Darin hatte der Verband der Eltern- und Angehörigen-Vereinigungen Drogenabhängiger (VEV DAJ) kritisiert, «dass immer noch verschiedene Journalistinnen und Journalisten in vielen Medien» gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen würden. Ausdrücke wie «Junkie, Fixer und Drögeler» seien diskriminierend und würden sowohl drogenabhängige Menschen wie deren Angehörige massiv beleidigen. Die vollständige Stellungnahme 6/2002 finden Sie unter http://www.presserat.ch/15320.htm