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Dienstag
03.12.2019

Medien / Publizistik

Geplant sind einerseits schnellere Verfahren, andererseits soll sich der Presserat vermehrt proaktiv zu medienethischen Grundsatzfragen äussern...

Geplant sind einerseits schnellere Verfahren, andererseits soll sich der Presserat vermehrt proaktiv zu medienethischen Grundsatzfragen äussern...

Der Schweizer Presserat hat ein umfangreiches Reformpaket verabschiedet, das ab 1. Januar 2020 schrittweise umgesetzt werden soll. Geplant sind Änderungen beim Präsidium, bei der Governance und auch beim Beschwerdeverfahren. Damit die Reform gelingt, brauche der Presserat die finanzielle Hilfe des Bundes.

Die Stiftung beantrage eine «Unterstützung über die indirekte Medienförderung», teilte das Gremium für berufs- und medienethische Standards am Montag mit. «Nach Jahren eines strukturellen Defizits ist das Budget der Stiftung derzeit wieder knapp ausgeglichen, bei allerdings deutlich geschrumpftem Stiftungskapital», heisst es zur finanziellen Lage.

Der Presserat benötige wie bereits im laufenden Jahr auch 2020 Zusatzmittel, um den grossen Pendenzenberg abbauen zu können. Bis Ende November 2019 seien 112 neue Beschwerden eingereicht worden, wovon nach eigenen Angaben etwa die Hälfte erledigt werden konnte. 80 Fälle seien derzeit noch pendent.

Der Presserat will bei der Erledigung seiner Verfahren schneller werden: Vom Eingang der Beschwerdeantwort bis zur Veröffentlichung sollen künftig «im Regelfall maximal sechs Monate vergehen», lautet die neue Zielvorgabe.

Diese Beschleunigung soll über geänderte Verfahrensregeln erreicht werden: «Komplexe und neuartige Fälle» werden wie bis anhin durch drei sprachlich-regional gebildete Beschwerdekammern behandelt, die neu aber bis zu zwölf Mal pro Jahr tagen. Hinzu kommt, dass «einfache Fälle» künftig direkt von der Geschäftsführung erledigt werden können.

Die laut Presserat «notorisch überlastete Geschäftsstelle» mit Sitz in Bern, die für die Kommunikation zuständig ist, soll zudem mit einer juristisch-journalistischen Fachkraft aufgestockt werden. Derzeit leistet sich der Presserat eine fest angestellte Geschäftsführerin und eine Teilzeit-Assistenz.

Neuerungen plant der Presserat auch auf Ebene des Präsidiums, das künftig aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Geschäftsführer bestehen soll. «Der Stiftungsrat wünscht dabei, dass der oder die Präsident/-in sich auch vermehrt und proaktiv zu medien- und berufsethischen Grundsatzfragen äussert», erklärte er am Montag.

Abgestimmt auf diese neue Struktur werde der Stiftungsrat im Frühling 2020 einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin respektive eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten des Presserats wählen. Die Geschäftsführung werde dagegen auch in Zukunft von der Juristin Ursina Wey wahrgenommen.

Teil des Reformpakets sind schliesslich Anpassungen bei der Governance. Der Stiftungsratsausschuss werde auf fünf Mitglieder verkleinert, die neu als Delegierte des Stiftungsrates - und nicht der Stiftungsträger - über die Geschäftsführung des Presserates wachen und gegenüber dem Stiftungsrat sämtliche relevanten strategischen Weichenstellungen vorbereiten.

«Die Mitglieder werden jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahren durch den Stiftungsrat gewählt. Weiterhin strikt keinen Einfluss nimmt der Stiftungsrat oder der Ausschuss auf die inhaltliche Arbeit des Presserates.»