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Dienstag
01.08.2000

Der Schweizer Presserat begrüsst den Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz des Bundes, fordert aber ein eigentliches
Informationsgesetz mit Spezialbestimmungen für die Medien. Medienschaffende sollten im Interesse der Herstellung von Öffentlichkeit Einsichtsmöglichkeiten rascher erhalten als die übrigen Einwohnerinnen und Einwohner, fordert der Presserat in
einer Mitteilung vom 1. August. Ziel müsse eine transparentere Verwaltung sein, damit weniger Indiskretionen nötig werden. Die Gefahr bestehe, dass das Öffentlichkeitsgesetz, das sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet, die Medienschaffenden
im Vergleich zu heute schlechter stellt. Denn es könne nicht im Sinne der Neuerung sein, wenn Journalisten für die Einsicht in Dokumente zuerst Gesuche stellen und Fristen abwarten müssten.