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Donnerstag
17.12.2015

Medien / Publizistik

Das Amt für Mittelschulen im St. Galler Bildungsdepartement ist beim Presserat abgeblitzt. Es hatte dem «St. Galler Tagblatt» parteiischen Journalismus vorgeworfen, weil die Zeitung über eine langjährig schwelende Krise zwischen einem Rektor und seinem Lehrer berichtet und dem Amt in dem Artikel unterlassene Hilfestellung vorgeworfen hatte.

Darf sich ein Journalist sozusagen anwaltschaftlich für einen unbestritten bestens ausgewiesenen Mathematiklehrer einsetzen, der sich als Mobbingopfer im Kontext einer grösseren bildungspolitischen Krise sieht? Ja, sagt der Presserat, wenn der Schreibende wie in diesem Fall mangelhafte amtliche Strukturen anprangert und moniert, eine Lösung sei jahrelang verschleppt worden.

Denn weil der Kanton St. Gallen die Aufsichtskommission auflöste, schaffte er exakt jene Kontrollinstanz ab, die bei Konflikten zwischen Lehrerschaft und Rektorat vermitteln müsste. Der Vorwurf des «St. Galler Tagblatt», dass das Amt für Mittelschulen als nächste Instanz den Lehrer nicht einmal anhören sondern «das Problem aussitzen» wollte, ist gemäss Presserat daher nicht «diffamierend».

Der Amtsleiter hatte die Gelegenheit, sich zu äussern, abgelehnt - mit dem Verweis auf laufende Verfahren und offizielle Nichtzuständigkeit.