Während des Wahlkampfes müssen Politiker und Politikerinnen damit rechnen, dass Informationen aus ihrer Privatsphäre öffentlich bekannt werden. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Tribune de Genève» abgewiesen. Ende März 2003 berichtete die Genfer Tageszeigung über einen Stadtratskandidaten, der eine strafrechtliche Verurteilung gegenüber seiner Partei verheimlicht hatte. Der Betroffene fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und beschwerte sich beim Schweizer Presserat. Dieser lehnte die Beschwerde ab. Demokratische Wahlen erforderten eine gewisse Transparenz, schrieb der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung. Wenn die Informationen einen engen Bezug zur politischen Funktion aufwiesen, bestehe ein offensichtliches öffentliches Interesse, so die Begründung. Dies gelte umso mehr bei einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, wenn die Partei gleichzeitig Null-Toleranz gegen Hausbesetzer verspreche.
Dienstag
02.09.2003