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Freitag
24.11.2000

Unbewiesene Vorwürfe eines Bürgers zu einem komplexen Thema braucht eine kleine Redaktion nicht umfassend nachzurecherchieren, teilt der Schweizer Presserat am Freitag mit. Im Mai erhob ein Bürger beim Presserat Beschwerde gegen Redaktion und Herausgeber der «Wiler Zeitung»/«Volksfreund». Diese hätten wichtige Sachverhalte im Zusammenhang mit diversen Bauverfahren der Behörden von Flawil absichtlich unterschlagen. Die Redaktion hätte die unbelegten Mutmassungen des Bürgers aus zeitlichen und rechtlichen Gründen nicht alle auf ihre Richtigkeit prüfen können, hiess es seitens der Zeitung. In seinem Urteil stützte der Rat diese Aussage, fügte jedoch hinzu, dass die Leserschaft darüber hätte informiert werden sollen, dass der Bürger beim Kanton eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde eingereicht hatte.