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Freitag
13.04.2007

Medien / Publizistik

Der Schweizer Presserat hat es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme als «unbenommen» erklärt, eine «deutliche Parteinahme» für Protagonisten in einem Zeitungsartikel zu zeigen.

Das Gremium hat deshalb eine Beschwerde abgewiesen, mit der sich eine Konfliktpartei in einem Hausbewohnerstreit gewehrt hatte, den die Ringier-Boulevardzeitung «Blick» aufrollte. Die Zutaten waren offenbar zu «schön», um die Geschichte nicht so tüchtig hochzukochen: Ein Ex-Pfarrer, eine Frau, die Bibelunterricht erteilt, ein Ordner mit Sado-Maso-Bildern und ein 73-jähriges Grosi.

So wie der Presserat die Berichterstattung darstellt, ergriff der «Blick» einseitig Partei für die alte Frau - es gebe aber keine Pflicht zu «objektiver» Schreibe, betont der Presserat einmal mehr.

Immerhin habe die Journalistin den ehemaligen Pfarrer vorgängig angefragt und habe seine wichtigsten Argumente knapp wiedergegeben. Dass er am Artikel Anstoss genommen habe, sei «nachvollziehbar», aber letztlich stehe «trotz der sehr einseitigen Darstellung» Behauptung gegen Behauptung. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22850.htm