Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Blick»-Berichterstattung über die 1.-August-Feier auf dem Rütli als unbegründet zurückgewiesen. In seiner Ausgabe vom 2. August dieses Jahres hatte der «Blick» kritisiert, der Nationalfeiertag verkomme immer mehr zum Festtag der Rechtsextremen. Gegen diesen Bericht erhob am 18. August eine Einzelperson Beschwerde. Auf der Seite 3 der betreffenden «Blick»-Ausgabe seien einige kurzhaarige respektive kahlköpfige junge Personen abgebildet, machte der Beschwerdeführer geltend. Diese würden im Bericht als Rechtsextreme bezeichnet, was einer Diskriminierung und Kriminalisierung gleichkomme.
Die abgebildeten Personen sowie «weitere 450» hätten kurze oder keine Haare, seien aber weder gewalttätig noch verbal in irgendeiner Weise negativ aufgefallen, argumentierte er. Ein Rechtsextremer sei vielmehr jemand, der Personen anderer Nationalität und Hautfarbe diskriminiere und rassistisch bezeichne oder gegen sie Gewalt anwende. Mit dieser Argumentation fand der Beschwerdeführer jedoch kein Gehör. Die Ziffer 8 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten beziehe sich auf ethnische, nationale oder religiöse Minderheiten, schreibt der Presserat. Nicht darunter fielen offensichtlich politische Parteien und extreme gesellschaftliche und politische Gruppierungen. Die Beschwerde wurde deshalb als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Freitag
14.11.2003