Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen «Blick» und «Blick Online», die in mehreren Beiträgen über einen «IV-Skandal» berichteten, zurück. Es ging um eine Art Kampagnengeschichte, in der das Boulevardblatt über eine «Simulantin» informierte, die sich über 40 000 Franken erschlichen hat. Das Ganze wurde fortgesetzt bis zu «Der grösste Wunsch der Staatsanwälte, die gegen IV-Gutachterpfusch kämpfen: Schlamperei darf nicht so schnell verjähren» sowie «Teures IV-Gutachten nichts wert». Der Presserat sieht hier jedoch keine Verletzung der Ziffern 3 (Unterschlagung von Informationen) und 7 (Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», wie am Dienstag mitgeteilt wurde.
Der Anwalt der Simulantin X. gelangte mit einer Beschwerde gegen «Blick» und «Blick Online» an den Presserat. Die beiden Redaktionen unterschlügen in ihrer Berichterstattung wichtige Elemente von Informationen (Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»). So seien ein anderer Gutachter und mehrere nicht-gutachterliche ärztliche Beurteilungen ebenfalls zum Schluss gekommen, X. sei keine Simulantin. Der Experte, der angeblich vor drei Jahren Zweifel an deren Aussagen geäussert habe, werde im Bericht nicht genannt.
Dienstag
22.06.2010



